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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat alle gerichtlichen Zuständigkeiten eines Amtsgerichts insbesondere:

  • Zivilsachen, ausgenommen das beim Amtsgericht Stuttgart zentralisierte Mahnverfahren

Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Familiensachen

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  • Nachlasssachen

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  • Betreuungsangelegenheiten

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  • Erwachsenen- und Jugendstrafsachen sowie Bußgeldsachen

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  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit,
    ausgenommen das beim AG Böblingen konzentrierte Landwirtschaftsgericht

  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung für die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigsburg und Backnang

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  • Insolvenzverfahren für die Bezirke der Amtsgerichte Ludwigsburg, Backnang und Leonberg

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  • Die Führung des Handels-  u.  Vereinsregisters erfolgt durch
    das Amtsgericht Stuttgart

Tel: 0711 921-3660, 

täglich von 9:00 Uhr bis 11:45 Uhr.
Mo-Do 13:00 bis 15:30 Uhr

  • Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

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Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Für unaufschiebbare Eilfälle außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet.

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