• Sie sind hier:
  • Startseite

Suchfunktion

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Ludwigsburg

Amtsgericht Ludwigsburg
(Haupt- und Nebengebäude)

Schorndorfer Str. 39
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)
Fax: 0800 66449281606

E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de

Eingangsbestätigungen werden nicht versandt!

Telefonsprechzeiten: 

Montag bis Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr





Im Fachbereich Betreuung ist das Hauptgebäude für folgendes zuständig: 
Unterbringungen und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Für weitere Informationen rund um das Amtsgericht, klicken Sie hier

Nachlass- und Betreuungsgericht
(Außenstelle)

Es besteht aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen in den
Fachbereichen Nachlass und Betreuung.
Wir bitten um Verständnis, dass es dadurch zu längeren Bearbeitungszeiten
und eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen kann.
Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von telefonischen Anfragen
zum Stand der Bearbeitung ab!

Schillerstraße 12

71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 4987-99 (Zentrale)

Fax : 0800 66449281590

E-Mail: poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de 

Eingangsbestätigungen werden nicht versandt!

Telefonsprechzeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr 
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr




Öffnungszeiten der Infothek:
Dienstag bis Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07141/4987-5017 ist erforderlich.
Informationen zu den Aufgaben der Infothek finden Sie hier.  

Für Informationen zum Verfahrensablauf und den Antragsformularen
der Betreuungsabteilung klicken Sie hier;
der Nachlassabteilung klicken Sie hier.


Zur Einsicht in die Hausverfügungen der Direktorin des Amtsgerichts vom 01. März, klicken Sie hier. 

Zu den aktuellen Situationen der Zwangsversteigerungsabteilung

und Rechtsantragsstelle, klicken Sie auf die Abteilungen.  

 Besucher werden darauf hingewiesen, dass viele Anträge auch schriftlich gestellt werden können, z.B. in Beratungshilfe, Nachlasssachen. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einreichung von Anträgen per E-Mail keine wirksame Prozesserklärung darstellt. 

Fußleiste